Kuratorium

  • Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit
  • Vertreter von Landesministerien je nach Zuständigkeit für das Gesundheitswesen
  • Vertreter der Beihilfestellen
  • Vertreter des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V.
  • Vertreter der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherungen

Die Mitglieder des Kuratoriums werden auf Vorschlag der benannten Stellen für eine Amtszeit von vier Jahren vom Vorstand ernannt. 9 Abs. 2 Satz 2 der Satzung gilt entsprechend.

  • Vertretung der Interessen der Öffentlichkeit im Verein
  • Überwachung der Einhaltung des Vereinszwecks