Kuratorium
- Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit
- Vertreter von Landesministerien je nach Zuständigkeit für das Gesundheitswesen
- Vertreter der Beihilfestellen
- Vertreter des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V.
- Vertreter der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherungen
Die Mitglieder des Kuratoriums werden auf Vorschlag der benannten Stellen für eine Amtszeit von vier Jahren vom Vorstand ernannt. 9 Abs. 2 Satz 2 der Satzung gilt entsprechend.
- Vertretung der Interessen der Öffentlichkeit im Verein
- Überwachung der Einhaltung des Vereinszwecks