Siehe auch:
Vorstand
· Satzung ·
Kuratorium
Das Kuratorium
Mitglieder
- Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit
- Vertreter von Landesministerien je nach Zuständigkeit
für das Gesundheitswesen
- Vertreter der Beihilfestellen
- Vertreter des Verbandes der privaten Krankenversicherung
e.V.
- Vertreter der Spitzenverbände der gesetzlichen
Krankenversicherungen
Die Mitglieder des Kuratoriums werden auf Vorschlag der
benannten Stellen für eine Amtszeit von vier Jahren vom Vorstand ernannt.
9 Abs. 2 Satz 2 der Satzung gilt entsprechend.
Aufgaben des Kuratoriums
- Vertretung der Interessen der Öffentlichkeit im
Verein
- Überwachung der Einhaltung des Vereinszwecks